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   FG München, 04.09.1996 - 4 V 2398/96   

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FG München, 04.09.1996 - 4 V 2398/96 (https://dejure.org/1996,7198)
FG München, Entscheidung vom 04.09.1996 - 4 V 2398/96 (https://dejure.org/1996,7198)
FG München, Entscheidung vom 04. September 1996 - 4 V 2398/96 (https://dejure.org/1996,7198)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung eines Kraftfahrzeugsteueränderungsbescheides; Kraftfahrzeugsteuerliche Einstufung eines Kraftfahrzeugs ( Lastkraftwagens ); Zulässigkeit eines Antrages auf Aussetzung der Vollziehung im Falle einer Nichtentscheidung der Finanzbehörde ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 29.04.1997 - VII R 1/97

    Steuerbescheide, in denen in Lkw umgebaute Pkw als Lkw besteuert werden, können

    Diese Frage ist maßgeblich unter Berücksichtigung der damals für die Finanzverwaltung geltenden Verwaltungsanweisungen zu beurteilen (vgl. auch FG München, Beschluß vom 4. September 1996 4 V 2398/96, UVR 1997, 27, das allerdings nach seiner neueren Rechtsprechung schon bei Fehlen von Anweisungen zur kraftfahrzeugsteuerrechtlichen Beurteilung von Umbaufällen die Rechtserheblichkeit verneinen möchte).
  • BFH, 26.06.1997 - VII R 12/97

    Anforderungen an die kraftfahrzeugsteuerrechtliche Einstufung eines Fahrzeugs -

    Bei der hier zu treffenden Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Nachforderung für die Entrichtungszeiträume (§ 11 Abs. 1, § 6 KraftStG) bis 31. Januar 1996 erübrigt sich ein Eingehen auf die Frage, ob eine Änderung der Kraftfahrzeugbesteuerung für die Zukunft in Betracht käme (bejaht von der Vorinstanz in Übereinstimmung mit Egly/Mößlang, Kraftfahrzeugsteuer, 3. Aufl. 1981, S. 326; verneint vom FG München, Beschluß vom 4. September 1996 4 V 2398/96, UVR 1997, 27).
  • FG München, 15.01.1997 - 4 K 2397/96

    Kraftfahrzeugsteuerliche Einstufung eines Fahrzeugs ; Berechtigung des

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  • FG Nürnberg, 12.11.1996 - VI 174/96
    Der Senat schließt sich insoweit der Rechtsauffassung des Finanzgerichts München an, welches mit Beschluß vom 4. September 1996 4 V 2398/96 (lt. Anmerkung in UVR 1996, 348 veröffentlicht in UVR 12/1996) erstmals die Anwendung des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO abgelehnt hat.
  • FG Nürnberg, 12.11.1996 - VI 188/96
    Der Senat schließt sich insoweit der Rechtsauffassung des Finanzgerichts München an, welches mit Beschluß vom 4. September 1996 4 V 2398/96 (lt. Anmerkung inUVR 1996, 348veröffentlicht in UVR 12/1996) erstmals die Anwendung des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO abgelehnt hat.
  • BFH, 01.09.1997 - VII B 153/97

    Rechtmäßigkeit der Festsetzung eines Steuerbescheides

    Die mangelnde Rechtserheblichkeit der neuen Tatsache (Nr. 1) steht, anders als die Vorinstanz entschieden hat (im Anschluß an den Beschluß des FG München vom 4. September 1996 4 V 2398/96, UVR 1997, 27 f., Leitsatz in EFG 1997, 769), einer Änderungsfestsetzung für künftige Entrichtungszeiträume, wie sie bei zutreffender kraftfahrzeugsteuerrechtlicher Einstufung veranlaßt ist, nicht entgegen (ebenso Egly/Mößlang, Kraftfahrzeugsteuer, 3. Aufl. 1981, S. 326).
  • FG Rheinland-Pfalz, 18.02.1999 - 4 K 2914/96

    Kraftfahrzeugsteuerrechtliche Einordnung eines Fahrzeuges; Umbau eines "VW LT"

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  • FG Münster, 06.10.1997 - 13 K 6459/96

    Ausgestaltung der steuerrechtlichen Qualifizierung eines Fahrzeugs des Typs

    Die Frage, ob die entscheidungserhebliche Tatsache des Erscheinungsbilds des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Zulassung rechtserheblich war (vgl. zu den Bedenken FG München, Beschluß vom 04.09.1996 4 V 2398/96 , UVR 1997, 27; FG Nürnberg, Urteil vom 12.11.1996 VI 188/96, EFG 1997, 499, 503 f.; s. jetzt BFH-Urteil vom 12.06.1997 VII R 12/97, n.v.), bedarf im Streitfall keiner Entscheidung.
  • FG Münster, 29.04.1997 - 13 K 4217/96
    c) Die Frage, ob die entscheidungserhebliche Tatsache des Erscheinungsbilds des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Zulassung rechtserheblich war (vgl. zu den Bedenken FG München, Beschluß vom 04.09.1996 4 V 2398/96 , UVR 1997, 27; FG Nürnberg, Urteil vom 12.11.1996 VI 188/96, EFG 1997, 499, 503 f.), bedarf im Streitfall keiner Entscheidung.
  • FG Rheinland-Pfalz, 31.07.1997 - 4 K 2894/96

    Kraftfahrzeugsteuerrechtliche Einordnung eines Fahrzeuges; Umrüstung eines Pkw

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  • FG München, 05.02.1997 - 4 V 4334/96
  • FG München, 06.11.1996 - 4 K 2056/96
  • FG München, 09.10.1996 - 4 K 638/96

    Streit über die kraftfahrzeugsteuerrechtliche Einstufung eines Kraftfahrzeugs;

  • FG München, 07.10.1996 - 4 V 2396/96

    Kraftfahrzeugsteuerliche Einstufung eines Kraftfahrzeugs; Auslegung eines Antrags

  • FG Rheinland-Pfalz, 18.12.1997 - 4 K 2776/96

    Kraftfahrzeugsteuerrechtliche Einordnung eines Fahrzeuges; Umrüstung eines

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